Mietbedingungen
Der BOGA vermietet seine Räumlichkeiten von Montag bis Freitag, ab 18.00–01.00 Uhr.
Inbegriffene Leistungen bei der Raummiete
- Die Mietobjekte werden dem Mieter besenrein abgegeben.
- Das Aufstellen, Einrichten und Verräumen des BOGA-Mietmobiliars ist in den Preisen enthalten.
- Stromkosten sind in der Miete inbegriffen. Steckdosen stehen zur Verfügung.
- Verbrauchsmaterial für Toiletten, wie WC-Papier, Seife und Handtücher sind in der Miete enthalten.
Nicht inbegriffene Leistungen
- Für Tisch-, Raum- oder Platzdekoration ist der Mieter selbst verantwortlich.
- Es gelten die Richtlinien der Kantonalen Feuerpolizei.
- Obligatorischer Pikett- und Schliessdienst ist in der Raummiete nicht inbegriffen und wird separat verrechnet.
Endreinigung, Abfallentsorgung
- Die Mietobjekte sind dem BOGA besenrein zurück zu geben. Nachreinigungen durch den BOGA werden separat verrechnet.
- Die Abfallentsorgung ist Sache des Mieters.
Catering
Der, die Mieter:in ist frei in der Wahl des Caterings.
Musikanlagen
- Für die Einholung von Bewilligungen ist der Nutzer selber verantwortlich.
- Es gelten die kantonalen Lärmrichtlinien – besonders ab 22:00 Uhr.
Weitere Bedingungen
- In den Räumen des Botanischen Gartens darf nicht geraucht werden.
- Ein Parkplatz kann für Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht länger als bis 01:00 Uhr dauern.
- Die öffentlichen Schauhäuser und Plätze können erst ab 18:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden.
- Weitere Auflagen und Bedingungen gemäss Absprache oder Vereinbarung.
- Versicherung ist Sache des Mieters.