CITES
Im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) haben sich 180 Länder zu strengen internationalen Handelskontrollen zum Schutz von über 30'000 Tier- und Pflanzenarten verpflichtet.
CITES leitet sich ab von «Convention on International Trade in Endangered Species of wild fauna and flora» (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). Das internationale Handelsübereinkommen (auch als Washingtoner Artenschutzabkommen bekannt) soll sicherstellen, dass Wildtiere und Wildpflanzen und deren Erzeugnisse nur in einem Mass in den internationalen Handel kommen, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben.
Der Export und Import von lebenden Tieren und Pflanzen oder deren Teilen und Produkten sind je nach Gefährdungsgrad entweder verboten oder brauchen eine Bewilligung. Beispiele im Bereich Flora sind etwa Orchideen, Kakteen, Mahagoni-Holz oder Amerikanischer Ginseng.
In der Schweiz trat CITES 1975 in Kraft. Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dieses kontrolliert Einfuhren von Sendungen, welche dem Übereinkommen unterstehen, erteilt für Aus- und Wiederausfuhren die nötigen Bescheinigungen und informiert über die Bestimmungen. Die Unterbringung von beschlagnahmten Pflanzensendungen (Einfuhr ohne CITES-Zeugnis) wird im BOGA geregelt.